Dienstleistungen für Bewohner

Administration 

In der Regel wird die Post in die Briefkästen verteilt. Auf Wunsch kann sie auch auf den Wohnbereich gebracht werden.

Die Telefonnummer von zuhause kann zu uns transferiert werden.

Zudem können die Kosten von Coiffeur, Fusspflege, Konsumationen im Restaurant oder der Kauf von Körperpflegeprodukten aus unserem Haussortiment auf Monatsrechung erfolgen.

Hauswirtschaft & Betriebsunterhalt

Sämtliche Wäsche wird im Haus gewaschen. Dazu wird die Bewohnerwäsche fortlaufend "g'nämelet". Zudem sorgt das Team der Hauswirtschaft und des Betriebsunterhaltes für ein wohnliches Ambiente durch die Reinigung der Zimmer, der allgemeinen Räume und den Unterhalt der Umgebung.

Der Van bietet Platz für eine Person im Rollstuhl sowie fünf weitere Personen und kann von Angehörigen nach entsprechender Instruktion gemietet werden. 

Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 061 789 92 00 oder per E-Mail

Coiffeur & Fusspflege

Das AZB beherbergt neben einem eigenen Coiffeur-Salon, welcher durch Nicole Saner betrieben wird auch zwei Fusspflegerinnen. Pia Stark und Monika Meier (Fusspflege) kommen regelmässig ins Haus. 

Natürlich können  Coiffeur- und Fusspflegetermine auch extern wahrgenommen werden, wenn der Transport und die Begleitung von den Angehörigen übernommen werden kann.

Ärzte & Therapeuten

Unsere Bewohnenden können sich weiterhin von den ihnen bekannten Hausärzten, Fachärzten und Therapeuten behandeln lassen. 

Apotheke

Wir bestellen die benötigten Medikamente direkt in der Apotheke oder bei den selbstdispensierenden Hausärzten und sorgen für eine fachgerechte Aufbewahrung und Verabreichung der Medikamente. 

Seelsorge & Begleitung

Grundsätzlich sind wir für alle Glaubensrichtungen und verschiedene spirituelle Bedürfnisse offen.

Die röm. kath. und reformierten Seelsorgen feiern regelmässig Gottesdienste im Haus. Sie unterstützen Bewohner/-innen und Angehörige auch in Krisen und Zeiten des Abschiednehmens und Sterbens. 

Wir arbeiten auf Wunsch auch mit der Wegbegleitung zusammen. Zwei freiwillige Mitarbeiterinnen können auch zur Lebens-/Sterbebegleitung beigezogen werden. 

Seitenanfang