Vielleicht brauchen Sie zu einem Thema mehr Informationen. Wir haben Ihnen einige wertvolle Links zusammen gestellt:
Weiterführende Infos /Quellen
Curaviva Schweiz
Gemeinsam mit den Mitgliederinstitutionen ist CURAVIVA Schweiz für die Menschen da, die auf individuelle Begleitung, Pflege und Betreuung angewiesen sind. Für Kinder und Jugendliche, für erwachsene Menschen mit Behinderung, für Menschen im Alter.
Pro Senectute Solothurn
Die grösste Fach- und Dienstleistungs-Organisation für Altersfragen in der Schweiz. Pro Senctute bietet Beratungs- und Freizeitdienste zu verschiedenen Themen an: Finanzen, Freizeit, Wohnen, Gesundheit etc.
Entlastung für Angehörige
Das SRK- Angebote helfen pflegenden Angehörigen bei dieser Herausforderung mit Informationen, Beratung, Kursen, Entlastung im Ernstfall und weiteren nützlichen Dienstleistungen.
SRK Kanton Solothurn
Der SRK SO setzt sich ausdrücklich für die Bevölkerung im Kanton Solothurn ein. Sie bieten Dienstleistungen und Bildungsangebote im Sozialbereich und in der Gesundheitsförderung für Menschen in verschiedenen Lebenslagen an.
Alzheimer
Alzheimer Schweiz ist eine unabhängige, konfessionell und politisch neutrale, gemeinnützige Organisation. Sie setzt sich ein für eine Gesellschaft, in der die Menschen gleichwertig und gleich geschätzt miteinander leben. Sie ergreift Partei für Menschen mit einer Demenz.
SAMW
Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW beschäftigt sich mit den beiden Hauptprogrammen «Medizinische Wissenschaft und Praxis» und «Medizin und Gesellschaft».
Krebsliga
Die Krebsliga ist bei einer Diagnose Krebs für alle Betroffenen und Ihre Angehörigen da.
KESB Solothurn
Das Erwachsenenschutzrecht regelt die rechtliche Situation und den Schutz erwachsener Personen, welche aufgrund eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst besorgen können.
Hilflosenentschädigungen AHV
Wer für alltägliche Lebensverrichtungen Hilfe benötigt, hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung.
Ergänzungsleistungen
Wenn die AHV-Rente nicht ausreicht: AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden.